Verbundene Hausratversicherung
- Verbundene Hausratversicherung
Verbundene Hausratversicherung,
kombinierte Versicherung von Sachen, die im
Haushalt der Einrichtung, dem Gebrauch beziehungsweise dem
Verbrauch dienen, sowie gesondert genannter weiterer Sachen (z. B. Wertsachen bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen). Schutz besteht nach den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen von 1974 gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl und Beraubung, Leitungswasser, Sturm und Glasbruch. Nach der Versicherungsbedingungsreform von 1984 wird in den Verträgen, denen die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen von 1984 zugrunde liegen, das Glasbruchrisiko nicht mehr in die Hausratversicherung eingeschlossen. Es kann über die neue
Haushaltsglasversicherung gedeckt werden. Für Verträge, die seit dem 29. 6. 1994
abgeschlossen wurden, gelten die jeweiligen unternehmensindividuellen Versicherungsbedingungen.
Universal-Lexikon.
2012.
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