Verbundene Hausratversicherung

Verbundene Hausratversicherung
Verbundene Hausratversicherung,
 
kombinierte Versicherung von Sachen, die im Haushalt der Einrichtung, dem Gebrauch beziehungsweise dem Verbrauch dienen, sowie gesondert genannter weiterer Sachen (z. B. Wertsachen bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen). Schutz besteht nach den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen von 1974 gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl und Beraubung, Leitungswasser, Sturm und Glasbruch. Nach der Versicherungsbedingungsreform von 1984 wird in den Verträgen, denen die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen von 1984 zugrunde liegen, das Glasbruchrisiko nicht mehr in die Hausratversicherung eingeschlossen. Es kann über die neue Haushaltsglasversicherung gedeckt werden. Für Verträge, die seit dem 29. 6. 1994 abgeschlossen wurden, gelten die jeweiligen unternehmensindividuellen Versicherungsbedingungen.

Universal-Lexikon. 2012.

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